Die Erklärung



Beispiel: Die Erklärung des Vertrags ist für alle Parteien verbindlich.

Definition


Die "Erklärung" im rechtlichen Kontext bezeichnet eine ausdrückliche oder schriftliche Mitteilung, die eine bestimmte Absicht, Willenserklärung oder Sachverhalt festlegt und für die beteiligten Parteien bindend ist, wie zum Beispiel die Erklärung eines Vertrags.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "Erklärung" stammt vom mittelhochdeutschen Wort ‚erclären‘ ab, was so viel bedeutet wie ‚deutlich machen‘ oder ‚klarmachen‘. Ursprünglich kommt es vom lateinischen ‚clarificare‘, was ‚hell machen‘ oder ‚erleuchten‘ bedeutet. Wussten Sie, dass die Erklärung früher oft mündlich erfolgte, heute aber meist schriftlich verlangt wird?

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