Der Vertrag



Beispiel: Der Vertrag wurde gestern von beiden Parteien unterschrieben.

Definition


Ein "Vertrag" ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, in der Rechte und Pflichten festgelegt werden. Er regelt die Bedingungen eines Geschäfts oder einer Zusammenarbeit, um gegenseitige Ansprüche und Verpflichtungen klarzustellen.

Etymologie


Das Wort "Vertrag" stammt aus dem Mittelhochdeutschen ‚vertrac‘, was so viel wie ‚Übereinkunft‘ oder ‚Abkommen‘ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus ‚ver-‘, einem Präfix für Veränderung oder Vollendung, und ‚Trag‘, abgeleitet von ‚tragen‘, was ursprünglich auf das Tragen einer Last oder Verantwortung hinweist. Wussten Sie, dass der Begriff also bildlich für das ‚Tragen‘ von Verpflichtungen steht?

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