Die Inhaftierung
Beispiel: Die Inhaftierung des Verdächtigen erfolgte gestern Abend.
Definition
"Die Inhaftierung" bezeichnet die rechtliche Maßnahme, bei der eine Person von staatlicher Seite festgenommen und in Gewahrsam genommen wird, meist im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder einer Verurteilung.
Etymologie
Das Wort "Inhaftierung" leitet sich vom Verb ‚haften‘ ab, das ursprünglich ‚festhalten‘ oder ‚an etwas hängen‘ bedeutet. Das Präfix ‚in-‘ signalisiert das ‚hineinbringen‘ in eine Haft, also das Festsetzen in einer Einrichtung. Wussten Sie, dass ‚haften‘ aus dem Mittelhochdeutschen stammt und mit dem Festhalten an etwas verbunden ist?
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