Das Eigentum



Beispiel: Das Eigentum an der Wohnung wurde rechtlich übertragen.

Definition


"Das Eigentum" bezeichnet das rechtliche Herrschaftsrecht über eine Sache oder ein Gut, das seinem Besitzer umfassende Befugnisse zur Nutzung, Verfügung und Ausschließung anderer gewährt. Es ist ein zentrales Rechtsprinzip, das Besitz und Kontrolle über Vermögenswerte sichert.

Etymologie


Der Begriff "das Eigentum" stammt vom mittelhochdeutschen Wort 'eigentum', das auf das althochdeutsche 'eigan' zurückgeht, was so viel bedeutet wie 'besitzen' oder 'haben'. Interessanterweise verweist der Ursprung darauf, wie eng Besitz und persönliche Kontrolle im Rechtsempfinden verknüpft sind.

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