Der Kläger



Beispiel: Der Kläger reichte die Klage gegen das Unternehmen ein.

Definition


Der Begriff "der Kläger" bezeichnet im Recht eine Person oder Partei, die vor Gericht eine Klage einreicht, um einen Anspruch oder ein Recht durchzusetzen. Beispielsweise ist "der Kläger" in dem Satz 'Der Kläger reichte die Klage gegen das Unternehmen ein' diejenige Partei, die eine juristische Forderung erhebt.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "der Kläger" stammt vom mittelhochdeutschen Verb 'klagen' ab, was so viel wie 'Beschwerde einreichen' oder 'anprangern' bedeutet. Interessanterweise hat sich "der Kläger" als Substantiv erst im Laufe der Zeit etabliert, um die Person zu bezeichnen, die klagt oder eine Klage erhebt.

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