Das öffentliche Recht
Beispiel: Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern.
Definition
Das öffentliche Recht umfasst alle Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern sowie die Organisation und Tätigkeit staatlicher Institutionen regeln. "Das öffentliche Recht" dient dazu, die öffentliche Ordnung und das Gemeinwohl zu sichern.
Etymologie
"Das öffentliche Recht" leitet sich vom Adjektiv ‚öffentlich‘ ab, das auf das althochdeutsche Wort ‚offan‘ zurückgeht, was ‚offen‘ oder ‚zugänglich‘ bedeutet. Damit wird angezeigt, dass dieses Rechtsgebiet für die Allgemeinheit gilt und staatliche Angelegenheiten betrifft.
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