Die Gerichtsverhandlung
Beispiel: Die Gerichtsverhandlung begann pünktlich um neun Uhr morgens.
Definition
Eine "Gerichtsverhandlung" ist ein förmliches Verfahren vor einem Gericht, bei dem rechtliche Streitigkeiten durch Beweisaufnahme, Zeugenbefragungen und Argumentationen der Parteien geklärt werden. Ziel ist es, eine rechtlich bindende Entscheidung zu treffen.
Etymologie
Das Wort "Gerichtsverhandlung" setzt sich aus den Bestandteilen "Gericht" und "Verhandlung" zusammen. "Gericht" stammt vom althochdeutschen Wort 'giriht' ab, was so viel wie Rechtsprechung bedeutet, und "Verhandlung" kommt vom Verb 'verhandeln', das ursprünglich 'auseinandernehmen' oder 'besprechen' bedeutete. Zusammengenommen bezeichnet "Gerichtsverhandlung" also das formelle Besprechen und Entscheiden vor einem Gericht.
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"Die Gerichtsverhandlung" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
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