Der Aufruf



Beispiel: Der Aufruf zur Demonstration wurde rechtzeitig veröffentlicht.

Definition


"Der Aufruf" bezeichnet im rechtlichen Kontext eine öffentliche Aufforderung oder Einladung, beispielsweise zur Teilnahme an einer Demonstration oder einer Versammlung. Er dient dazu, Menschen zu einem bestimmten Handeln oder Verhalten zu bewegen, oft mit verbindlichem Charakter.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "der Aufruf" stammt von dem Verb "aufrufen" ab, das sich aus dem althochdeutschen 'rufan' (rufen) und dem Präfix 'auf-' zusammensetzt. Ursprünglich bedeutete es einfach 'laut rufen' oder 'anrufen'. Interessanterweise wurde daraus im Laufe der Zeit die Bedeutung einer förmlichen oder öffentlichen Aufforderung entwickelt.

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