Die Unterschrift
Beispiel: Die Unterschrift auf dem Vertrag ist rechtsverbindlich.
Definition
Die "Unterschrift" bezeichnet die eigenhändige Namenszeichnung einer Person, die auf Dokumenten oder Verträgen erfolgt, um deren Zustimmung oder Anerkennung zu bestätigen. Sie ist im rechtlichen Kontext oft verbindlich und belegt die Identität des Unterzeichnenden.
Etymologie
Das Wort "Unterschrift" setzt sich aus den Bestandteilen 'unter' und 'Schrift' zusammen. Es bedeutet wörtlich 'Schrift darunter' und bezieht sich darauf, dass die Namenszeichnung meist am unteren Rand eines Dokuments angebracht wird. Interessanterweise wurde die Praxis der Unterschrift schon im Mittelalter zur Bestätigung von Rechtsgeschäften verwendet.
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