Die Sache



Beispiel: Die Sache wurde vor Gericht sorgfältig geprüft und entschieden.

Definition


"Die Sache" bezeichnet im rechtlichen Kontext einen konkreten Fall oder ein Anliegen, das vor Gericht behandelt oder entschieden wird. Sie umfasst alle relevanten Umstände, Beweise und Streitpunkte, die für die gerichtliche Prüfung und Urteilsfindung von Bedeutung sind.

Übersetzungen


  • matter
  • el asunto
  • de zaak
  • la cosa
  • la chose

Etymologie


Das Wort "Sache" stammt vom althochdeutschen Wort 'saha' ab, das ursprünglich 'Angelegenheit' oder 'Ding' bedeutete. Im Mittelalter wurde es zunehmend im juristischen Sinne für Angelegenheiten verwendet, die vor Gericht verhandelt werden. Wussten Sie, dass "Sache" auch im alltäglichen Sprachgebrauch sehr vielseitig ist?

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