Die Untersuchung
Beispiel: Die Untersuchung des Falls dauert mehrere Wochen.
Definition
Die "Untersuchung" im rechtlichen Kontext bezeichnet den systematischen Prozess der Sammlung und Analyse von Beweisen, um Sachverhalte zu klären und juristische Entscheidungen vorzubereiten. Sie ist oft der erste Schritt im Straf- oder Zivilverfahren und kann mehrere Wochen dauern.
Etymologie
Das Wort "Untersuchung" stammt vom mittelhochdeutschen Verb „untersuchen“ ab, das wiederum aus dem althochdeutschen „untirsuhhan“ besteht und so viel wie ‚genau betrachten‘ oder ‚prüfen‘ bedeutet. Interessanterweise verbindet sich darin das Präfix „unter-“ mit „suchen“, was bildlich das gründliche Suchen von unten nach oben beschreibt.
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