Die Verhandlung
Beispiel: Die Verhandlung vor Gericht dauerte den ganzen Tag.
Definition
Die "Verhandlung" bezeichnet im Recht den formellen Prozess, bei dem Parteien vor Gericht oder einer anderen Instanz ihre Argumente und Beweise präsentieren, um eine Entscheidung herbeizuführen. Beispielsweise dauert die Verhandlung vor Gericht oft mehrere Stunden oder Tage.
Etymologie
Das Wort "Verhandlung" stammt vom mittelhochdeutschen Verb ‚verhandeln‘ ab, das ‚besprechen‘ oder ‚verhandeln‘ bedeutet. Ursprünglich bezog es sich auf das Aushandeln von Bedingungen, was sich später auf gerichtliche Prozesse erweiterte. Wussten Sie, dass das Wort auch im Sinne von ‚geschäftliche Absprachen treffen‘ verwendet wird?
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