Der Vertrag
Beispiel: Der Vertrag wurde gestern von beiden Parteien unterschrieben.
Definition
"Der Vertrag" bezeichnet eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten festlegt. Er ist bindend und regelt z.B. Bedingungen, Fristen und Leistungen, wie in dem Satz 'Der Vertrag wurde gestern von beiden Parteien unterschrieben.' deutlich wird.
Etymologie
Das Wort "Vertrag" stammt aus dem Althochdeutschen 'firtrag' oder 'firtag', was so viel wie 'Abmachung' oder 'Übereinkunft' bedeutete. Es setzt sich aus 'ver-' (als Präfix) und 'tragen' zusammen, was ursprünglich 'mit sich bringen' oder 'übernehmen' bedeutete. Interessanterweise verweist es auf das gegenseitige Übernehmen von Verpflichtungen.
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