Die Festnahme
Beispiel: Die Polizei führte gestern eine schnelle Festnahme durch.
Definition
"Die Festnahme" bezeichnet im rechtlichen Kontext das vorübergehende Ingewahrsamnehmen einer Person durch die Polizei oder andere befugte Behörden, um eine Straftat zu verhindern oder einen Tatverdächtigen zu sichern, wie beispielsweise bei der schnellen Festnahme durch die Polizei.
Etymologie
Das Wort "Festnahme" setzt sich aus den Bestandteilen 'fest' und 'nehmen' zusammen. 'Fest' bedeutet hier so viel wie sicher oder unbeweglich, und 'nehmen' bedeutet greifen oder erfassen. Zusammen beschreibt "Festnahme" also das sichere Erfassen und Festhalten einer Person. Wussten Sie, dass das Wort bereits im Mittelhochdeutschen in ähnlicher Form verwendet wurde?
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"Die Festnahme" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
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