Der Befehl
Beispiel: Der Polizist gab den Befehl, das Gebiet zu räumen.
Definition
Der Begriff "der Befehl" bezeichnet eine verbindliche Anordnung oder Weisung, die von einer autorisierten Person oder Institution gegeben wird und deren Befolgung erwartet wird, wie beispielsweise wenn ein Polizist den Befehl gibt, ein Gebiet zu räumen.
Etymologie
Das Wort "der Befehl" stammt vom mittelhochdeutschen Verb „befehelen“ ab, was so viel wie anordnen oder befehlen bedeutet. Ursprünglich hatte es eine starke Verbindung zu militärischen Anweisungen, wurde aber später auf allgemeine Rechts- und Verwaltungskontexte ausgeweitet.
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