Die Verpflichtung



Beispiel: Die Verpflichtung zur Zahlung muss im Vertrag stehen.

Definition


"Die Verpflichtung" bezeichnet im rechtlichen Kontext die Pflicht oder das Gebot, eine bestimmte Handlung auszuführen oder zu unterlassen, die vertraglich oder gesetzlich festgelegt ist. Zum Beispiel bedeutet die Verpflichtung zur Zahlung, dass eine Person gemäß Vertrag zahlen muss.

Übersetzungen



Etymologie


"Die Verpflichtung" stammt vom mittelhochdeutschen Wort „verpflichtunge“, abgeleitet von „verpflichten“, was so viel bedeutet wie jemanden an etwas binden. Ursprünglich bedeutete es, jemanden durch ein Versprechen oder eine Vereinbarung zu binden. Wussten Sie, dass das Wort eng mit dem Verb „pflichten“ verbunden ist, das ‚Pflicht auferlegen‘ bedeutet?

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