Die bedingte Entlassung



Beispiel: Die bedingte Entlassung ermöglicht dem Gefangenen frühzeitige Freiheit.

Definition


Die "bedingte Entlassung" bezeichnet im Recht die vorzeitige Freilassung eines Gefangenen unter bestimmten Auflagen und Bedingungen, bevor die eigentliche Haftzeit vollständig verbüßt ist. Sie ermöglicht dem Gefangenen frühzeitige Freiheit, sofern er sich an die festgelegten Regeln hält.

Etymologie


Der Begriff "bedingte Entlassung" setzt sich aus den Worten 'bedingt' und 'Entlassung' zusammen. 'Bedingt' stammt vom Verb 'bedingen' ab und bedeutet, dass etwas von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist. 'Entlassung' leitet sich vom mittelhochdeutschen 'entlassen' ab, was so viel wie freigeben oder loslassen heißt. Zusammen beschreibt "bedingte Entlassung" also die Freilassung unter bestimmten Bedingungen.

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