Das Eigentum



Beispiel: Das Eigentum an der Wohnung wurde rechtlich bestätigt.

Definition


"Das Eigentum" bezeichnet im rechtlichen Kontext das umfassende Recht einer Person, eine Sache oder ein Gut zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Es umfasst die rechtliche Herrschaft und Kontrolle, wie etwa das Eigentum an einer Wohnung, das rechtlich abgesichert ist.

Etymologie


Das Wort "Eigentum" stammt vom mittelhochdeutschen Begriff 'eigentum', abgeleitet von 'eigen', was so viel bedeutet wie 'besitzen' oder 'zu eigen haben'. Interessanterweise verweist es auf das persönliche, exklusive Recht, das jemand an einer Sache hat, und ist eng verwandt mit dem Begriff 'eigen', der Individualität und Besitz kennzeichnet.

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