Die Einigung
Beispiel: Die Einigung zwischen den Parteien wurde gestern erreicht.
Definition
"Die Einigung" bezeichnet im rechtlichen Kontext den Prozess oder das Ergebnis, bei dem zwei oder mehr Parteien eine gemeinsame Übereinkunft erzielen, um einen Streitfall zu lösen oder eine Vereinbarung zu treffen. Beispielsweise wird "die Einigung" oft bei Verhandlungen oder Verträgen verwendet.
Etymologie
Das Wort "die Einigung" stammt vom Verb "einigen" ab, welches sich aus dem mittelhochdeutschen 'eginen' ableitet und so viel wie 'vereinigen' oder 'zusammenbringen' bedeutet. Interessanterweise steckt im Wort die Idee des Zusammenfügens oder Angleichens von Meinungen.
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