Der Vormund



Beispiel: Der Vormund sorgt für das Wohl des minderjährigen Kindes.

Definition


"Der Vormund" bezeichnet eine Person, die gesetzlich bestellt wird, um die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Menschen zu regeln und für dessen Wohl zu sorgen, wenn die Eltern diese Verantwortung nicht wahrnehmen können.

Etymologie


Das Wort "Vormund" stammt aus dem Mittelhochdeutschen und setzt sich aus den Bestandteilen „vor“ und „Mund“ zusammen, wobei „Mund“ hier für Schutz oder Obhut steht. Ursprünglich bedeutete es also jemanden, der vor einer Person steht, um sie zu schützen und zu vertreten.

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