Die Jury
Beispiel: Die Jury entschied nach langer Beratung über den Fall.
Definition
"Die Jury" bezeichnet eine Gruppe von Personen, die in einem Gerichtsverfahren eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten treffen oder über den Ausgang eines Falls urteilen. Sie entscheidet meist nach sorgfältiger Beratung und Bewertung der vorgelegten Beweise.
Etymologie
Das Wort "Jury" stammt aus dem Altfranzösischen 'juree', was so viel wie 'Eid' oder 'Schwur' bedeutet, und geht zurück auf das lateinische 'jurare', also 'schwören'. Ursprünglich bezog sich der Begriff auf eine Gruppe von Personen, die einen Eid ablegen, um eine wahrheitsgemäße Entscheidung zu treffen.
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