Die Vermittlung



Beispiel: Die Vermittlung des Vertrags erfolgte durch einen Anwalt.

Definition


Die "Vermittlung" im rechtlichen Kontext bezeichnet den Prozess, bei dem eine dritte Person zwischen Vertragsparteien einschreitet, um eine Einigung oder einen Vertrag zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfasst oft Beratung, Verhandlung und das Herbeiführen einer Übereinkunft.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "Vermittlung" stammt vom mittelhochdeutschen Verb „vermitteln“ ab, das aus dem althochdeutschen „fir-mittilōn“ besteht und so viel bedeutet wie ‚in der Mitte stehen‘ oder ‚dazwischen gehen‘. Wussten Sie, dass "Vermittlung" ursprünglich bildlich für das ‚Dazwischenstellen‘ stand, was perfekt zur heutigen Bedeutung passt?

Lernen Sie, dieses Wort aktiv zu verwenden


"Die Vermittlung" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
Möchten Sie diesen Wörter nicht nur verstehen, sondern auch behalten und aktiv verwenden? Erstellen Sie ein kostenloses Konto und wähle Deutsch als Sprache, die Sie lernen möchten.

Erstellen Sie ein kostenloses Konto