Die Entschädigung
Beispiel: Die Entschädigung für den Schaden wurde schnell gezahlt.
Definition
Die "Entschädigung" bezeichnet im rechtlichen Kontext den finanziellen Ausgleich oder Ersatz, der einer Person für einen erlittenen Schaden oder Verlust gezahlt wird. Sie stellt sicher, dass der Geschädigte für entstandene Nachteile angemessen kompensiert wird.
Etymologie
Das Wort "Entschädigung" stammt vom mittelhochdeutschen Verb 'entschädigen' ab, das sich aus den Bestandteilen 'ent-' (weg, heraus) und 'Schaden' zusammensetzt. Ursprünglich bedeutete es so viel wie 'den Schaden wegmachen'. Wussten Sie, dass die Idee der Entschädigung schon im römischen Recht verankert war?
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"Die Entschädigung" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
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