Die Übergabe
Beispiel: Die Übergabe der Dokumente erfolgte pünktlich im Gericht.
Definition
Die "Übergabe" bezeichnet im rechtlichen Kontext die formelle Weitergabe von Gegenständen oder Dokumenten von einer Person an eine andere, wobei der Besitz oder die Verantwortung endgültig übertragen wird. Zum Beispiel: Die Übergabe der Dokumente erfolgte pünktlich im Gericht.
Etymologie
Das Wort "Übergabe" stammt aus dem Deutschen und setzt sich aus den Bestandteilen "über" und "Gabe" zusammen. "Über" bedeutet hier so viel wie 'hinüber' oder 'weiter', während "Gabe" auf das Geben oder Überreichen hinweist. Zusammen beschreibt "Übergabe" also das Überreichen von etwas an jemand anderen.
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