Die Verteidigung



Beispiel: Die Verteidigung präsentierte überzeugende Beweise vor Gericht.

Definition


Die "Verteidigung" bezeichnet im Recht die Handlung oder den Prozess, bei dem eine Person oder Partei ihre Unschuld oder Rechte gegenüber einer Anklage oder einem Angriff schützt, etwa durch das Vorlegen von Beweisen oder Argumenten vor Gericht.

Etymologie


Das Wort "Verteidigung" stammt vom mittelhochdeutschen Begriff "verteidigen" ab, welcher sich aus dem althochdeutschen "fardi(t)igen" ableitet und so viel wie schützen oder bewahren bedeutet. Interessanterweise liegt der Fokus dabei immer auf dem Schutz gegen einen Angriff oder eine Bedrohung.

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