Die Zeugenaussage



Beispiel: Die Zeugenaussage war entscheidend für den Prozessverlauf.

Definition


Die "Zeugenaussage" bezeichnet im Recht die mündliche oder schriftliche Aussage einer Person, die als Zeuge vor Gericht ihre Beobachtungen oder Kenntnisse zu einem bestimmten Sachverhalt schildert. Sie dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und den Prozess zu unterstützen.

Etymologie


Das Wort "Zeugenaussage" setzt sich aus den Teilen "Zeuge" und "Aussage" zusammen. "Zeuge" stammt vom althochdeutschen Wort „zeugan“ ab, was so viel wie ‚bezeugen‘ oder ‚zeigen‘ bedeutet, während "Aussage" die Mitteilung oder Erklärung bezeichnet. Gemeinsam beschreibt das Wort die Erklärung eines Zeugen vor Gericht.

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