Die Zeugenaussage
Beispiel: Die Zeugenaussage war entscheidend für den Prozessverlauf.
Definition
Die "Zeugenaussage" bezeichnet im Recht die mündliche oder schriftliche Aussage einer Person, die als Zeuge vor Gericht ihre Beobachtungen oder Kenntnisse zu einem bestimmten Sachverhalt schildert. Sie dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und den Prozess zu unterstützen.
Etymologie
Das Wort "Zeugenaussage" setzt sich aus den Teilen "Zeuge" und "Aussage" zusammen. "Zeuge" stammt vom althochdeutschen Wort „zeugan“ ab, was so viel wie ‚bezeugen‘ oder ‚zeigen‘ bedeutet, während "Aussage" die Mitteilung oder Erklärung bezeichnet. Gemeinsam beschreibt das Wort die Erklärung eines Zeugen vor Gericht.
Lernen Sie, dieses Wort aktiv zu verwenden
"Die Zeugenaussage" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
Möchten Sie diesen Wörter nicht nur verstehen, sondern auch behalten und aktiv verwenden? Erstellen Sie ein kostenloses Konto und wähle Deutsch als Sprache, die Sie lernen möchten.
Erstellen Sie ein kostenloses Konto