Der Zeuge



Beispiel: Der Zeuge gab vor Gericht eine wichtige Aussage ab.

Definition


"Der Zeuge" bezeichnet im rechtlichen Kontext eine Person, die durch eigene Wahrnehmung wichtige Tatsachen in einem Gerichtsverfahren bezeugen kann. Ein Zeuge gibt vor Gericht Aussagen ab, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen und die Wahrheit unterstützen sollen.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "Zeuge" stammt vom althochdeutschen Wort 'zeug' ab, was so viel wie 'Zeichen' oder 'Beweis' bedeutet. Ursprünglich bezog sich der Begriff auf jemanden, der durch seine Aussage als Beweis für ein Ereignis dient. Wussten Sie, dass "Zeuge" eng mit dem Verb 'zeigen' verwandt ist, da Zeugen etwas sichtbar machen oder offenbaren?

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