La firma



Beispiel: La firma del contrato es obligatoria para ambas partes.

Definition


"La firma" bezeichnet im Recht den eigenhändigen oder elektronischen Namenszug, der zur Bestätigung oder Anerkennung eines Dokuments oder Vertrags verwendet wird. Sie ist eine rechtlich bindende Handlung, die die Zustimmung der unterzeichnenden Partei zum Ausdruck bringt.

Etymologie


Das spanische Wort "la firma" stammt vom lateinischen Wort "firmare" ab, was so viel bedeutet wie 'stärken' oder 'befestigen'. Die Bezeichnung entwickelte sich, weil die Unterschrift ein Dokument rechtlich verbindlich und fest macht. Wussten Sie, dass "firma" auch im Italienischen und Englischen ähnlich verwendet wird?

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