Der Beweis
Beispiel: Der Richter verlangte einen klaren Beweis für die Schuld.
Definition
"Der Beweis" bezeichnet im Recht die Handlung oder das Mittel, mit dem die Wahrheit einer Behauptung oder Tatsache eindeutig bestätigt wird. Er dient dazu, Zweifel auszuräumen und die Schuld oder Unschuld in einem Verfahren zu klären, zum Beispiel durch Dokumente oder Zeugenaussagen.
Etymologie
Das Wort "Beweis" stammt vom mittelhochdeutschen Wort „bewîse“ ab, was so viel wie ‚Nachweis‘ oder ‚Beleg‘ bedeutet. Es leitet sich vom Verb ‚weisen‘ ab, das ‚zeigen‘ oder ‚darlegen‘ heißt. Wussten Sie, dass der Begriff ursprünglich auch allgemein für das Zeigen oder Vorführen von etwas verwendet wurde?
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"Der Beweis" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
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