Die Anklage



Beispiel: Die Anklage gegen den Verdächtigen wurde offiziell erhoben.

Definition


Die "Anklage" bezeichnet im Recht den formellen Vorwurf, der gegen eine Person erhoben wird, weil sie verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Sie ist der erste Schritt in einem Strafverfahren, der eine gerichtliche Untersuchung und mögliche Verurteilung einleitet.

Etymologie


Das Wort "Anklage" stammt aus dem Mittelhochdeutschen von 'anclagen', was so viel bedeutet wie 'anschuldigen' oder 'vorwerfen'. Interessanterweise verbindet es die Vorstellung, jemanden mit Worten oder Tatsachen 'anzuwerfen' oder 'anzulegen', um ihn zur Rechenschaft zu ziehen.

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