Das Urteil



Beispiel: Das Urteil des Richters war für alle überraschend klar.

Definition


"Das Urteil" bezeichnet die offizielle Entscheidung oder das abschließende Urteil, das von einer Autorität, meist einem Richter, nach sorgfältiger Prüfung eines Falles oder Sachverhalts gefällt wird. Es bestimmt das Ergebnis eines Rechtsstreits oder einer Beurteilung.

Etymologie


Das Wort "das Urteil" stammt aus dem Mittelhochdeutschen "urtel", was so viel wie Urteil oder Entscheidung bedeutet. Es geht zurück auf das althochdeutsche "urteil", zusammengesetzt aus "ur" (vor) und "teil" (Teil, Anteil), was ursprünglich eine vorweggenommene Teilung oder Entscheidung andeutet.

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