Die Haftung



Beispiel: Die Haftung für den Schaden liegt beim Hersteller.

Definition


Die Haftung bezeichnet im Recht die Verpflichtung, für einen Schaden oder eine Schuld einzustehen. "Die Haftung" bedeutet, dass jemand rechtlich verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch sein Verhalten ein Schaden entsteht, wie zum Beispiel bei der Haftung für den Schaden beim Hersteller.

Etymologie


"Die Haftung" stammt vom mittelhochdeutschen Wort „haftunge“ ab, das mit dem Verb „haften“ verwandt ist, was so viel wie festhalten oder gebunden sein bedeutet. Ursprünglich bezog sich der Begriff auf das Festhalten an einer Verpflichtung, was gut zur heutigen rechtlichen Bedeutung passt.

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