Das Erbe



Beispiel: Das Erbe wurde gerecht unter den Geschwistern aufgeteilt.

Definition


Das Wort "das Erbe" bezeichnet im rechtlichen Kontext das Vermögen, die Rechte und Pflichten, die nach dem Tod einer Person auf ihre Erben übergehen. Es umfasst sowohl materielle Güter als auch immaterielle Werte, die gesetzlich oder testamentarisch vererbt werden.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "das Erbe" stammt vom althochdeutschen Wort „irabo“ ab, das sich auf Besitz oder Eigentum bezieht. Interessanterweise ist der Begriff eng mit dem Verb „erben“ verbunden, das die Handlung des Empfangens dieses Vermögens beschreibt. Schon im Mittelalter war "das Erbe" ein zentraler Begriff im Familienrecht.

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