Die Vormundschaft



Beispiel: Die Vormundschaft für das Kind wurde dem Onkel übertragen.

Definition


Die "Vormundschaft" bezeichnet im Recht die rechtliche Betreuung und Vertretung einer minderjährigen oder geschäftsunfähigen Person durch einen Vormund, der für deren Wohl und Interessen sorgt, wie zum Beispiel bei der Vormundschaft für ein Kind.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "Vormundschaft" setzt sich aus den Bestandteilen "vor" und "Mund" zusammen, wobei "Mund" hier im Sinne von Schutz oder Fürsprache gebraucht wird. Ursprünglich bedeutete es das Vorstehen und Schützen einer Person, besonders eines Kindes.

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