L'herència



Beispiel: L'herència inclou totes les propietats del difunt.

Definition


"L'herència" bezeichnet im Recht die Gesamtheit der Vermögenswerte, Rechte und Pflichten, die nach dem Tod einer Person auf die Erben übergehen. Sie umfasst alle Besitztümer und Verbindlichkeiten des Verstorbenen und wird entsprechend gesetzlicher oder testamentarischer Regelungen verteilt.

Etymologie


Das Wort "l'herència" stammt vom lateinischen Begriff "hereditas" ab, der Erbschaft oder Nachfolge bedeutet. Interessanterweise geht es auf das Verb "heredare" zurück, was so viel heißt wie jemanden als Erben einsetzen. Die Wurzel zeigt die lange Tradition des Erbrechts in den romanischen Sprachen.

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