Die Instanz



Beispiel: Die Instanz entscheidet über den endgültigen Gerichtsbeschluss.

Definition


"Die Instanz" bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch eine Institution oder Stelle, die befugt ist, über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden oder zu urteilen, beispielsweise eine gerichtliche Ebene, die in einem Verfahren eine bestimmte Entscheidungsbefugnis innehat.

Etymologie


Das Wort "Instanz" stammt vom lateinischen Begriff 'instantia' ab, was so viel wie 'das Drängen' oder 'das Eintreten' bedeutet. Ursprünglich bezog es sich auf die Präsenz oder das Vorhandensein einer Macht, die etwas durchsetzt – heute wird es vor allem im juristischen Kontext für Entscheidungsebenen verwendet.

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