L'arresto



Beispiel: L'arresto del ladro è stato deciso dalla polizia ieri sera.

Definition


"L'arresto" bezeichnet im Recht den Akt, eine Person durch die Polizei oder eine andere befugte Behörde festzunehmen, meist wegen des Verdachts einer Straftat. Es ist ein formeller Eingriff in die persönliche Freiheit, der eine vorübergehende Inhaftierung zur Folge hat.

Etymologie


Das Wort "l'arresto" stammt aus dem Italienischen und leitet sich vom Verb "arrestare" ab, das so viel wie 'anhalten' oder 'festnehmen' bedeutet. Dieses wiederum geht auf das altfranzösische 'arester' zurück, das aus dem Lateinischen 'arrestare' zusammengesetzt ist, was 'aufhalten' heißt. Wussten Sie, dass der Begriff ursprünglich auch einfach 'Stoppen' oder 'Anhalten' bedeutete, bevor er im juristischen Kontext die Bedeutung von 'Festnahme' annahm?

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