Le témoin
Beispiel: Le témoin a décrit précisément ce qu'il a vu ce soir-là.
Definition
"Le témoin" bezeichnet im Recht eine Person, die eine Beobachtung oder ein Ereignis aus eigener Wahrnehmung beschreibt, um vor Gericht oder in einem anderen offiziellen Rahmen zur Klärung eines Sachverhalts beizutragen. Zum Beispiel: Le témoin a décrit précisément ce qu'il a vu ce soir-là.
Etymologie
Das französische Wort "le témoin" stammt vom lateinischen Wort "testis" ab, was so viel wie Zeuge bedeutet. Interessanterweise wurde "testis" ursprünglich mit der Bedeutung 'jemand, der als Beweis dient' verwendet, was gut zur heutigen Rolle eines Zeugen im Recht passt.
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