Der Haftbefehl
Beispiel: Der Haftbefehl wurde wegen des Verdachts auf Diebstahl ausgestellt.
Definition
Der Begriff "Haftbefehl" bezeichnet eine behördliche Anordnung, durch die eine Person in Gewahrsam genommen werden darf, meist wegen eines dringenden Tatverdachts oder zur Sicherung eines Strafverfahrens. Er wird häufig im Zusammenhang mit Strafrecht und polizeilicher Sicherheit verwendet.
Etymologie
Das Wort "Haftbefehl" setzt sich aus den Teilen "Haft" und "Befehl" zusammen. "Haft" stammt vom mittelhochdeutschen Wort für Gefangenschaft, während "Befehl" auf das althochdeutsche 'bifal' zurückgeht und eine Anordnung oder Anweisung bedeutet. Zusammen beschreibt "Haftbefehl" also eine Anordnung zur Inhaftierung.
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