De aanklacht
Beispiel: De aanklacht tegen de verdachte werd gisteren ingediend.
Definition
"De aanklacht" bezeichnet im Recht den formellen Vorwurf oder die offizielle Beschuldigung, die gegen eine Person erhoben wird, weil sie verdächtigt wird, ein Verbrechen begangen zu haben. Zum Beispiel: De aanklacht gegen de verdachte werd gestern ingediend.
Etymologie
Das niederländische Wort "de aanklacht" stammt vom Verb "aanklagen" ab, das sich aus dem Präfix "aan-" und dem Verb "klagen" zusammensetzt. "Klagen" hat seinen Ursprung im althochdeutschen "klagan", was so viel wie 'beklagen' oder 'anklagen' bedeutet. Wussten Sie, dass "aanklacht" wörtlich 'Anklage' oder 'Beschuldigung' bedeutet und somit die Grundlage für den rechtlichen Begriff bildet?
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"De aanklacht" ist in der Vocaplus-Liste "Niederländisch - Recht - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 125 häufig verwendete Wörter umfasst.
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