L'accusa



Beispiel: L'accusa ha presentato nuove prove contro il sospettato.

Definition


„L'accusa“ bezeichnet im rechtlichen Kontext die Anklage, also die formelle Beschuldigung einer Person, die im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Zum Beispiel: L'accusa hat neue Beweise gegen den Verdächtigen vorgelegt.

Etymologie


Das Wort „l'accusa“ stammt vom italienischen Verb „accusare“ ab, das wiederum aus dem lateinischen „accusare“ kommt, was ‚anklagen‘ oder ‚beschuldigen‘ bedeutet. Wussten Sie, dass die Wurzel „causa“ im Lateinischen ‚Ursache‘ oder ‚Rechtssache‘ bedeutet und in vielen Rechtstermini vorkommt?

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