Der Vertrag
Beispiel: Wir unterschreiben heute den Vertrag für das neue Projekt.
Definition
"Der Vertrag" bezeichnet eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten festlegt. Im Unternehmertum regelt "der Vertrag" oft Geschäftsbeziehungen, wie zum Beispiel die Bedingungen für ein neues Projekt, das unterschrieben wird.
Etymologie
Das Wort "der Vertrag" stammt aus dem Mittelhochdeutschen "vertrac", was so viel wie 'Übereinkunft' oder 'Abkommen' bedeutet. Es setzt sich zusammen aus dem Präfix 'ver-' und 'tragen', was ursprünglich 'tragen' oder 'bewältigen' hieß. Wussten Sie, dass "der Vertrag" ursprünglich das Tragen oder Übernehmen von Verantwortung zwischen den Parteien symbolisierte?
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"Der Vertrag" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Unternehmertum - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 109 häufig verwendete Wörter umfasst.
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