Das Eigentum
Beispiel: Das Eigentum an der Firma gehört dem Unternehmer.
Definition
"Das Eigentum" bezeichnet das rechtliche Besitzverhältnis an Sachen oder Rechten, insbesondere wenn eine Person oder ein Unternehmen die volle Kontrolle und Verfügungsgewalt darüber hat. Beispiel: Das Eigentum an der Firma gehört dem Unternehmer und ermöglicht ihm die Nutzung und Verfügung über das Unternehmen.
Etymologie
Das Wort "Eigentum" stammt aus dem Mittelhochdeutschen 'eigentum', was so viel wie 'Besitz, Eigentumsrecht' bedeutet. Es setzt sich zusammen aus 'eigen' (besitzen, zu eigen haben) und der Endung '-tum', die abstrakte Begriffe bildet. Wussten Sie, dass der Begriff eng mit dem Gefühl von persönlicher Zugehörigkeit verbunden ist?
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"Das Eigentum" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - Unternehmertum - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 109 häufig verwendete Wörter umfasst.
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