Der Vertrag



Beispiel: Der Vertrag zwischen den Firmen wurde gestern unterschrieben.

Definition


"Der Vertrag" bezeichnet eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, in der bestimmte Rechte und Pflichten festgelegt werden. Im Unternehmertum regelt ein Vertrag beispielsweise Geschäftsbeziehungen, wie etwa den Austausch von Waren oder Dienstleistungen.

Etymologie


Das Wort "der Vertrag" stammt aus dem Mittelhochdeutschen "vertrac", was so viel wie Übereinkunft oder Vereinbarung bedeutet. Es setzt sich zusammen aus dem Präfix "ver-" und "tragen" im Sinne von "vereinbaren" oder "vereinheitlichen". Wussten Sie, dass "Vertrag" ursprünglich das gemeinsame Tragen einer Last symbolisierte, also das gemeinsame Verantworten?

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