Die juristische Person



Beispiel: Die juristische Person haftet für alle Unternehmensschulden.

Definition


"Die juristische Person" bezeichnet eine rechtlich anerkannte Organisation oder Gesellschaft, die im Gegensatz zu natürlichen Personen selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, beispielsweise Verträge abschließen oder klagen, wie in Unternehmen üblich.

Etymologie


Der Begriff "die juristische Person" stammt aus dem Lateinischen, wobei 'persona' ursprünglich Maske oder Rolle bedeutete und im Rechtskontext die Fähigkeit beschreibt, Rechtssubjekt zu sein. 'Juristisch' leitet sich vom lateinischen 'iuris' für Recht ab, was die rechtliche Anerkennung dieser Einheit betont.

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