Die tatsächliche Kontrolle



Beispiel: Die tatsächliche Kontrolle der Mitarbeiter ist für die Sicherheit wichtig.

Definition


Die "tatsächliche Kontrolle" bezeichnet im Bereich Human Resources die direkte und unmittelbare Überwachung oder Steuerung von Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und die betrieblichen Vorgaben eingehalten werden.

Übersetzungen



Etymologie


Der Begriff "tatsächliche Kontrolle" setzt sich aus den deutschen Wörtern "tatsächlich" und "Kontrolle" zusammen. "Tatsächlich" stammt vom Wort "Tatsache" ab, welches auf das mittelhochdeutsche "tatsach" zurückgeht und eine bewiesene Gegebenheit bezeichnet. "Kontrolle" stammt vom französischen "contrôle" ab, ursprünglich aus dem Lateinischen "contrarotulare", was so viel wie "gegenüberliegendes Register" bedeutet. Zusammen beschreibt "tatsächliche Kontrolle" die wirklich ausgeübte Überwachung im Gegensatz zu einer nur formalen oder theoretischen Kontrolle.

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