Die Rechtsprechung



Beispiel: Die Rechtsprechung des Gerichts hat das Gesetz verändert.

Definition


Die "Rechtsprechung" bezeichnet die Tätigkeit von Gerichten, Gesetze und Rechtsnormen auf konkrete Fälle anzuwenden und darüber zu entscheiden. Sie umfasst alle gerichtlichen Urteile und Entscheidungen, die zur Klärung und Durchsetzung des Rechts beitragen.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "Rechtsprechung" setzt sich aus den Bestandteilen "Recht" und "Sprechung" zusammen, wobei "Sprechung" vom Verb "sprechen" im Sinne von 'entscheiden' oder 'urteilen' stammt. Ursprünglich bedeutete es das Aussprechen von Urteilen, was sich im heutigen juristischen Kontext erhalten hat.

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