Das Handelsrecht
Beispiel: Das Handelsrecht regelt die Beziehungen zwischen Kaufleuten.
Definition
"Das Handelsrecht" bezeichnet den Teil des Rechts, der die Rechtsbeziehungen, Pflichten und Rechte von Kaufleuten sowie den Handel und die Handelsgeschäfte regelt. Es umfasst Vorschriften, die speziell auf wirtschaftliche Transaktionen und Geschäftsabläufe zugeschnitten sind.
Etymologie
Der Begriff "Handelsrecht" setzt sich aus den Wörtern "Handel" und "Recht" zusammen. "Handel" stammt vom althochdeutschen Wort ‚handilon‘, was so viel wie ‚tauschen‘ oder ‚handeln‘ bedeutet. "Recht" geht auf das althochdeutsche ‚reht‘ zurück, was für Ordnung und Gesetz steht. Zusammen beschreibt "Handelsrecht" also die gesetzliche Ordnung des Handels.
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