Das Hauptgericht
Beispiel: Das Hauptgericht im Restaurant war heute sehr lecker.
Definition
"Das Hauptgericht" bezeichnet in einem Menü den zentralen, meist warmen Speisegang, der nach der Vorspeise und vor dem Nachtisch serviert wird. Es ist oft die sättigendste Mahlzeit und bildet den kulinarischen Höhepunkt eines Essens, wie im Satz: Das Hauptgericht im Restaurant war heute sehr lecker.
Etymologie
Das Wort "Hauptgericht" setzt sich aus den deutschen Bestandteilen "Haupt" und "Gericht" zusammen. "Haupt" bedeutet ‚wichtig‘ oder ‚zentrale Stelle‘, während "Gericht" ursprünglich ‚eine zubereitete Speise‘ bezeichnet. Zusammen beschreibt "Hauptgericht" also die wichtigste Speise eines Menüs. Wussten Sie, dass "Gericht" auch ‚Gerichtshof‘ bedeuten kann, was hier aber nichts mit Essen zu tun hat?
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