Die Unterschrift
Beispiel: Die Unterschrift des Komponisten steht auf dem Musikblatt.
Definition
"Die Unterschrift" bezeichnet die eigenhändige Namenszeichnung einer Person, die häufig dazu dient, Dokumente oder Werke wie Musikblätter rechtsverbindlich zu bestätigen oder zu kennzeichnen. Im Musikbereich steht die Unterschrift oft auf Kompositionen als Nachweis der Urheberschaft.
Etymologie
Das Wort "die Unterschrift" setzt sich aus den Bestandteilen "unter" und "Schrift" zusammen, was auf die Praxis zurückgeht, eine Namenszeichnung unter ein Dokument zu setzen. Interessanterweise stammt "Schrift" vom althochdeutschen "scrift", das Schreiben oder Geschriebenes bezeichnet. Die Kombination entstand im Mittelhochdeutschen und wurde speziell für die persönliche Bestätigung eines Dokuments verwendet.
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